Schulordnung des Albertus-Magnus-Gymnasiums Bensberg

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Wir wünschen uns ein harmonisches und respektvolles Miteinander der gesamten Schulgemeinschaft und eine angenehme Lernatmosphäre. Dies basiert auf dem Leitbild der Schule.

1. Faires Miteinander – „Am AMG soll es menschlich und gerecht zu gehen“

Alle haben das Recht auf körperliche und seelische Unversehrtheit. Die Schulgemeinschaft missbilligt es ausdrücklich, wenn Schüler*innen, Lehrkräfte und andere Mitarbeitende ausgegrenzt, beleidigt oder herabgesetzt werden. Mobbing/Cyber-Mobbing, Diskriminierungen jeglicher Art und Anwendung von Gewalt werden am AMG nicht geduldet und ziehen pädagogische Maßnahmen sowie schulische Ordnungsmaßnahmen nach sich. Generell gilt: Opferschutz geht vor Täter*innenschutz.

2. Grundsätzliches – „Alle sollen sich sicher und wohl fühlen“

  • Gäste und Eltern melden sich im Sekretariat an.
  • Es wird empfohlen, keine Wertsachen mit in die Schule zu bringen. Die Schule schließt jegliche Haftung für Verlust oder Sachschäden an unterrichtsfremden Geräten sowie eventuelle Folgeschäden aus.
  • Im Schulgebäude darf nicht gerannt und nicht gelärmt werden.
  • Fahrzeuge aller Art dürfen auf dem Schulgelände nicht genutzt werden und müssen an den Fahrradständern hinter dem naturwissenschaftlichen Gebäudeteil abgestellt werden. Kleinkrafträder werden ausschließlich auf den markierten Flächen bei den Fahrradständern abgestellt. Das Parken von Zweirädern vor dem Haupteingang ist verboten.
  • Im Falle eines Unfalls ist das Sekretariat unverzüglich zu informieren. Das betrifft auch Unfälle auf dem Schulweg.
  • Schäden und Verluste werden dem Sekretariat gemeldet.
  • Fundsachen sind beim Hausmeister abzugeben.
  • Gefährliche oder umweltbelastende Gegenstände dürfen nicht in die Schule mitgebracht werden.
  • Rauchen ist auf dem Schulgelände nicht gestattet.
  • Das Aufhängen von Postern und Plakaten auf dem Schulgelände muss durch die Schulleitung genehmigt werden.

3. Vor dem Unterricht – „Gutes Lernen braucht Regeln“

  • Der Unterricht findet von Montag bis Freitag statt, samstags ist in der Regel unterrichtsfrei. Er beginnt um 7:50 Uhr. Das Atrium ist ab 7:00 Uhr geöffnet. Die Unterrichtstrakte dürfen ab 7:35 Uhr betreten werden.
  • Beim ersten Gong versammeln sich die Klasse bzw. der Kurs vor dem Raum. Wenn die Lehrkraft fünf Minuten nach Unterrichtsbeginn nicht anwesend ist, melden die Klassen-/Kurssprecher*innen dies im Sekretariat.
  • Schüler*innen, deren Unterricht erst später beginnt, warten im Atrium oder in der Bibliothek, nicht in den Gängen und Klassenräumen.
  • Erkrankte Schüler*innen müssen morgens bis 7:45 Uhr per E-Mail an schuelerkrank@amg-bensberg.de (bitte Namen und Klasse bzw. Jahrgangsstufe angeben) oder telefonisch im Sekretariat krankgemeldet werden. Eine schriftliche Entschuldigung ist einzureichen (vgl. Punkt 7).

4. Während des Unterrichts

  • Während der Unterrichtszeit und in den großen Pausen ist das Verlassen des Schulgeländes für Schüler*innen der Unter- und Mittelstufe verboten.
  • Während der Unterrichtszeit darf sich niemand auf den Fluren vor den Unterrichtsräumen aufhalten. Essen und Trinken – auch Kaugummikauen etc. – sind im Unterricht nur nach Erlaubnis durch die Lehrkraft gestattet.
  • Im Sportunterricht müssen Sportbekleidung und Hallenschuhe mit abriebfester Sohle getragen werden. Straßenschuhe sind dort nicht erlaubt. Jemand, der sich nicht sportlich betätigen kann, nimmt dennoch am Sportunterricht teil und erhält ggf. Aufgaben wie Zeitmessung oder Hilfestellung.

5. In den Pausen – „Das AMG will ein lebendiges, faires Zusammenleben fördern“

  • In den Fünf-Minuten-Pausen wird durch Öffnen der Fenster gelüftet. Beim Verlassen des Raumes sind alle Fenster zu schließen.
  • Die Pausenhöfe und die angrenzenden Anlagen sind sauber zu halten.
  • Abfälle gehören in die aufgestellten Mülleimer.
  • Während der beiden großen Pausen und in der Mittagspause ist den Schüler*innen der Aufenthalt auf den Fluren, in den Klassenräumen sowie der Aula und im Atrium untersagt. Bei Regen können sich die Schülerinnen und Schüler in den für Sie vorgesehenen Aufenthaltsräumen, im Atrium oder unter den Dächern auf dem Schulhof aufhalten. Klassenräume, Gänge und die Mensa/Cafeteria sind kein Aufenthaltsort in Regenpausen.
  • Auf dem Pausenhof darf nicht mit Bällen gespielt werden, abgesehen von den Tischtennisplatten. Auf dem Sportplatz darf nicht mit Frisbees, Football- oder Rugbybällen gespielt werden.
  • Raufen und Schneeballwerfen sind auf dem gesamten Schulgelände untersagt.
  • Schüler*innen, die eine Lehrkraft sprechen möchten, warten alleine vor dem Lehrerzimmer. Die Mittagspause ist keine Sprechzeit.
  • In der Mittagspause dürfen Schüler*innen der Klassen 7 bis 9 nur mit schriftlicher Erlaubnis der Eltern, die im Sekretariat vorliegen muss, – aus Versicherungsgründen – auf direktem Wege nach Hause gehen.
  • Der Hofdienst reinigt die Pausenhöfe während der zweiten großen Pause bis zu 5 Minuten nach Unterrichtsbeginn sowie in der Mittagspause.
  • Die Schülerinnen und Schüler der Einführungsphase reinigen nach den beiden großen Pausen die Mensa.

6. Feueralarm – „Alles klar, wenn‘s brennt“

Feueralarm findet als Übung zweimal im Schuljahr statt. Beim Verlassen der Räume achten die Lehrkräfte darauf, dass Fenster und Türen zwar geschlossen, aber nicht abgeschlossen sind. Die Evakuierung des Gebäudes erfolgt geordnet auf dem angezeigten Fluchtweg. Der Sammelplatz ist der Sportplatz. Dort stellen die Lehrkräfte anhand des Klassenbuchs bzw. Kursheftes fest, ob ihre Klasse oder ihr Kurs vollständig anwesend ist und melden das Ergebnis der Schulleitung. Die ausführliche Regelung für Notfälle wird jeweils zu Beginn des Schuljahres in den Ordinariatsstunden besprochen und hängt in den Klassen aus.

7. Entschuldigungen – „Wem kann ich Bescheid geben?“

Alle versäumten Stunden müssen bei der Klassen- oder Stufenleitung schriftlich entschuldigt werden. Bei einem Fehlen unmittelbar vor oder nach den Ferien/Feiertagen muss eine ärztliche Bescheinigung vorgelegt werden.

Sek. I

Nach der Genesung reichen die Erziehungsberechtigten für das Fehlen ihrer Kinder eine schriftliche Entschuldigung ein. Bei einem Fehlen von mehr als 3 Tagen muss eine ärztliche Bescheinigung vorgelegt werden.

Sek. II

  • Die schriftliche Entschuldigung muss spätestens drei Tage nach Rückkehr in die Schule bei der Stufenleitung vorgelegt werden.
  • Die Stufenleitung entschuldigt das Fehlen durch die Unterschrift auf dem Entschuldigungszettel.
  • Innerhalb von 14 Tagen muss der Entschuldigungszettel den Fachlehrkräften vorgelegt und von diesen abgezeichnet werden.
  • Bei einem Klausurversäumnis muss zusätzlich ein gesondertes Formular (Homepage) bei der Oberstufenkoordination abgegeben werden. Eine Nachschreibemöglichkeit besteht nur, wenn ein nachvollziehbarer Entschuldigungsgrund (z. B. Arztbescheinigung) vorliegt.
  • Fehlzeiten aus schulischen Gründen erscheinen nicht auf dem Zeugnis und werden wie oben beschrieben im Voraus entschuldigt, mit dem Unterschied, dass statt der Eltern die verantwortliche Lehrkraft auf dem Entschuldigungszettel unterschreibt. Ein Fehlen aufgrund von Klausuren muss nicht entschuldigt, aber den betroffenen Fachlehrkräften bekannt gegeben werden.

8. Beurlaubung – „Ich bin dann mal weg“

  • Beurlaubungen sind mindestens drei Arbeitstage im Voraus zu beantragen und nur in Ausnahmefällen möglich, vor und nach den Ferien und Feiertagen sind sie nicht gestattet.
  • Für max. einen Tag pro Halbjahr geht der Antrag an die Klassen- oder Stufenleitung, für mehrere Tage an die Schulleitung. Bei religiösen Feiertagen ist eine zusätzliche Beurlaubung von max. einem Tag pro Schuljahr möglich.

9. Beratungs- und Unterstützungsangebote – „Wer hilft mir?“

Das umfassende Beratungs- und Förderangebot am AMG unterstützt den achtsamen und respektvollen Umgang aller Mitglieder der Schulgemeinschaft. Bei akutem Beratungsbedarf z.B. in Fällen von Mobbing oder Cyber-Mobbing stehen erfahrene Beratungslehrerinnen und -lehrer sowie zu Medienscouts ausgebildete Schüler*innen in folgenden AMG-internen Beratungsstellen zur Verfügung.

  • Beratungsteam: beratung@amg-bensberg.de
  • Medienscouts: medienscouts@amg-bensberg.de
  • Streitschlichtung: streitschlichtung@amg-bensberg.de

10. Umgang mit elektronischen Medien – „Immer online?“

Die nachfolgenden Regeln sollen ein ungestörtes Miteinander sicherstellen und zu einem verantwortlichen Umgang mit Medien erziehen. Um Konzentration, Ordnung und einen direkten persönlichen Austausch zu fördern sowie zugleich Mobbing oder sonstigen Missbrauch vorzubeugen, gilt am AMG:

  • Schülerinnen und Schüler müssen Handys und vergleichbare internetfähige Geräte (z.B. Smartwatches) sowie Kopfhörer auf dem gesamten Schulgelände ausgeschaltet in der Schultasche aufbewahren.
  • Von dieser Regelung ausgenommen ist die Nutzung von Geräten durch Oberstufenschülerinnen und -schüler in den Aufenthaltsräumen der Oberstufe sowie dem Oberstufenraum der Bibliothek. Die Nutzung von Tablets als Heftersatz im Offline-Modus ist Oberstufenschülerinnen und -schülern nach Erlaubnis und Vorgaben der Fachlehrkraft gestattet.
  • Das Erstellen von Bild- und Tonmaterial ist grundsätzlich nicht gestattet.
  • Über Ausnahmen und den unterrichtlichen Einsatz entscheidet die Lehrkraft bzw. die Schulleitung im Rahmen des Medienkonzepts.
  • Die Schule übernimmt keinerlei Haftung für private Geräte.
  • Vor Leistungsüberprüfungen werden sämtliche elektronischen Medien (sowie die Schultaschen) zentral im Raum abgelegt. Die Missachtung dieser Regel gilt als Täuschungsversuch.
  • Diese Regelung gilt grundsätzlich auch während Schulausflügen und auf Klassen- und Studienfahrten.
  • Verstöße gegen diese Ordnung können mit pädagogischen oder mit Ordnungsmaßnahmen sanktioniert werden.

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