Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Erziehungsberechtigten.
Für die schulische Arbeit steht Schüler/innen und Lehrern des Albertus-Magnus-Gymnasiums ein großes IT-Angebot zur Verfügung: der Zugang zu Computern und Druckern der Schule, die Nutzung des Schul-Internets, das Stundenplan-Informationssystem SDUI, eine schulische Lernplattform (Office-365-Konto mit verschiedenen Online-Diensten) sowie die Nutzung der Software Office ProPlus im Rahmen einer FWU 3.0-Lizenz. Alle Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet, zu einem reibungslosen Betrieb beizutragen und dafür die notwendigen Regeln dieser Nutzungsordnung einzuhalten. Der besseren Verständlichkeit halber wird im Weiteren die grammatikalisch männliche Form verwendet, sie gilt aber in gleicher Weise unabhängig vom Geschlecht.
Die Nutzung des schulischen IT-Angebots ist nur für schulische Zwecke erlaubt. Neben Arbeiten des Unterrichts zählt dazu auch die Nutzung zum Zwecke der Ausbildungs- und Berufsorientierung, der politischen, zeitgeschichtlichen, technischen oder sprachlichen Weiterbildung sowie ein elektronischer Informationsaustausch, der mit der schulischen Arbeit im Zusammenhang steht. Eine Nutzung für private oder andere Zwecke ist ausdrücklich verboten.
Dieses Dokument ist Bestandteil der Hausordnung des Albertus-Magnus-Gymnasiums. Es gelten zusätzlich die gesetzlichen Bestimmungen, die im Zusammenhang mit dieser Nutzungsordnung direkt oder indirekt berührt sein könnten. Für die Nutzung der Office365-Dienste gelten die Datenschutz- und Lizenzbedingungen von Microsoft.
Der Zugang zu allen schulischen IT-Diensten und die Office365-Lernplattform erfolgt über ein einheitliches personalisiertes Benutzerkonto mit Passwort. Das Passwort muss geheim gehalten werden und so gewählt sein, dass es nicht von Dritten erraten werden kann. Bemerkt jemand, dass sein Passwort anderen bekannt ist, muss es unverzüglich geändert werden. Die Verwendung fremder Zugangsdaten ist verboten!
Durch die personalisierte Anmeldung kann der Datenverkehr von IT-Diensten der Schule, insbesondere die Nutzung der Office-365-Dienste und des Schul-WLANs, durch Protokolle den Benutzern zugeordnet werden. Die Schulleitung oder das beauftragte IT-Team können diese Protokolle einsehen. Sie werden von ihrem Einsichtsrecht nur stichprobenartig und im Einzelfall, bei dem Verdacht eines Missbrauchs Gebrauch machen.
Mit der Anerkennung der Nutzungsordnung erklärt sich der Schüler – im Falle der Minderjährigkeit außerdem ein Erziehungsberechtigter – einverstanden, dass die Schule berechtigt ist, seine persönlichen Daten inklusive der anfallenden Protokolldaten im Rahmen der geltenden Datenschutzbestimmungen zu speichern. Die Nutzung der IT-Infrastruktur setzt deshalb voraus, dass Punkt VII der schulischen Einwilligungserklärung vollständig zugestimmt wurde, ansonsten ist die Nutzung nicht möglich.
Die Überlassung von Hardware an die Schüler erfolgt leihweise und ausschließlich für den schulischen Gebrauch auf dem Schulgelände. Eine Mitnahme der Geräte aus den Räumen der Schule ist nicht erlaubt. Ebenso wenig gestattet ist deren Weitergabe an Dritte. Ausnahmen hiervon bedürfen der Zustimmung der Schulleitung.
Die Nutzung der schulischen Hardware erfolgt nur auf der Grundlage dieser Nutzungsordnung, der Anweisungen der Lehrer oder der Aufsicht führenden Person. Insbesondere ist jeder Schüler eine eigenmächtige Nutzung der Klassenraum-PCs und der elektronischen Tafeln ohne vorherige Rücksprache ausdrücklich untersagt.
Den Schülern ist es insbesondere nicht gestattet:
Die Schüler sind verpflichtet, mit der ihnen zur Verfügung gestellten Hardware sorgfältig und pfleglich umzugehen. Sie müssen die Schule unverzüglich darüber informieren, wenn die Hardware ganz oder in Teilen defekt oder beschädigt ist, gestohlen wurde oder anderweitig abhandengekommen ist.
Die Schüler haften für schuldhaft verursachte Schäden. Die vorsätzliche Beschädigung oder Zerstörung der Hardware ist strafbar und kann von der Schule zur Anzeige gebracht werden.
Erhalten Schüler des Albertus-Magnus-Gymnasiums einen eingeschränkten Zugriff auf das Schul-WLAN, so ist dies nur für schulische Zwecke zu nutzen. Eine Nutzung für private Zwecke ist verboten. Das WLAN darf nur genutzt werden, wenn die Hausordnung die Nutzung von mobilen Endgeräten erlaubt. Nur auf Anordnung des Lehrers darf das mobile Endgerät im Unterricht hervorgeholt und genutzt werden, inkl. WLAN-Zugang. Danach ist es wieder unsichtbar zu verstauen.
Das Internet darf nur für schulische Zwecke genutzt werden. Die Schule ist nicht für die im Internet zur Verfügung stehenden Daten und Angebote verantwortlich. Eine Haftung wird damit ausgeschlossen.
Die Inanspruchnahme oder Verbreitung von rechtswidrigen oder von der Schule unerwünschten Inhalten und Diensten ist untersagt (insbesondere: sittenwidrigen, pornografischen, gewaltverherrlichende, rassistische und verfassungswidrigen Inhalte, internetbasierten Verschleierungs- oder Chiffrierungssystemen).
Der Download von Dateien (insbesondere Musikstücke und Filme), die in File-Sharing-Netzwerken angeboten werden, ist untersagt. Auch die Nutzung jeglicher Peer2Peer-Netzwerke ist nicht gestattet. Für Kopien, Downloads und Streamingdienste sind die gesetzlichen Bestimmungen des Urheberrechts zu beachten.
Schüler dürfen generell keine Inhalte über die schulische IT-Infrastruktur im Internet veröffentlichen. Ausgenommen davon sind Beiträge im Nicht-Öffentlichen Bereich auf schuleigenen Lernplattformen (Office365) die nur zugriffsberechtigten Benutzern der Schule zur Verfügung stehen.
Zur Vermeidung illegaler bzw. unerwünschter Nutzungen behält sich die Schule vor, die Internetnutzung durch entsprechende technische Maßnahmen zu filtern und zu protokollieren.
Unnötiges Datenaufkommen, z.B. durch Laden und Versenden von großen Dateien aus dem Internet, Streaming-Dienste, Update-Dienste (z.B. für Apps) oder Hintergrunddienste ist zu vermeiden. Sollte ein Nutzer unberechtigt Daten in seinem Arbeitsbereich ablegen, ist die Schulleitung bzw. das IT-Team berechtigt, diese Daten ohne Rücksprache zu löschen.
Schüler dürfen im Rahmen der Nutzung von Internetinhalten weder im Namen der Schule noch im Namen anderer Personen oder selbst Online-Vertragsverhältnisse eingehen.
Schüler ist es untersagt, über die IT-Infrastruktur der Schule ihre persönlichen Daten oder persönliche Daten Dritter oder Personenfotos öffentlich im Internet, etwa in Chats oder Foren, bekannt zu geben.
Jedem Schüler wird (u.a.) folgende Office365-Dienste der Firma Microsoft kostenfrei zur Verfügung gestellt. Die Lizenzkosten werden vom Schulträger übernommen.
Die Nutzung aller Office365-Dienste ist nur für schulische Zwecke erlaubt. Die Schulleitung des Albertus-Magnus-Gymnasiums behält sich vor, das Portfolio der freigeschalteten Dienste jederzeit anzupassen, zu verändern oder ggf. abzuschalten.
Für die Nutzung der Office365-Dienste gilt der allgemeine Verhaltenskodex der Firma Microsoft. Außerdem gelten die Regeln der Internetnutzung (Abschnitt 5) auch für die Nutzung der Office365-Dienste. Insbesondere dürfen Konflikte nicht über die Office365-Plattform ausgetragen werden.
Bei der Nutzung des schulischen Email-Postfaches werden Verkehrsdaten zur Gewährleistung der Systemsicherheit (im Sinne des Telekommunikationsgesetzes) verarbeitet. In absoluten Ausnahmefällen oder bei anhaltendem Missbrauchsverdacht kann die Schulleitung bzw. bei Schülern in Vertretung auch die Abteilungsleitung von ihrem Einsichtsrecht Gebrauch machen.
Bei Schülern erfolgt dies unter Rücksprache mit dem SV-Lehrer/Beratungslehrer, dem Klassen-/Beratungslehrers und dem Datenschutzbeauftragen, bei Lehrerinnen und Lehrern unter Beteiligung der Personalvertretung und des zuständigen behördlichen Datenschutzbeauftragten. An der Einsicht nehmen immer ein Mitglied der Schulleitung und ein Datenschutzbeauftragter teil (Vier-Augen-Prinzip).
Durch eine zentrale Spam-Filterung werden Spam-Emails erkannt, als solche markiert und an den Empfänger weitergeleitet. Diese Emails sind unverzüglich zu löschen, wenn es sich um eine Spam-Nachricht handelt. Liegen Anhaltspunkte dafür vor, dass eine E-Mail Schadsoftware enthält, so wird diese automatisiert herausgefiltert und nicht an den Empfänger weitergeleitet.
SDUI ist ein Online-Informationssystem des Albertus-Magnus-Gymnasiums, mit dem Schüler, Eltern und Lehrkräfte den aktuellen Stundenplan, den Vertretungsplan, Klausurpläne und weitere aktuelle Tagesinformationen per Webseite oder SDUI-Mobile App abfragen können.
Der Zugang zum SDUI-System erfolgt: https://www.sdui.de
Zugangsberechtigt sind alle Schüler und Eltern der Schule. Ein entsprechender Code ist allen Eltern zugegangen bzw. kann im Sekretariat angefragt werden. Die Schule behält sich vor, das Angebot in SDUI jederzeit verändern, erweitern oder einschränken zu können. Für die Nutzung von SDUI gelten die Regeln der Internetnutzung (Abschnitt 5).
Diese Nutzungsordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntgabe durch Aushang in der Schule und Veröffentlichung auf der Homepage in Kraft. Die nutzungsberechtigten Schüler – im Falle der Minderjährigkeit außerdem ein Erziehungsberechtigter – versichern durch ihre Unterschrift, dass sie diese Nutzungsordnung anerkennen. Dies ist Voraussetzung für die Nutzung.
Verstöße gegen diese Nutzungsordnung können neben dem Entzug der Nutzungsberechtigung für die IT-Infrastruktur und des Office365-Zugangs Schulordnungsmaßnahmen zur Folge haben. Schwere Verstöße gegen bestehende Gesetze werden den zuständigen Behörden mitgeteilt und können zivil- oder strafrechtlich verfolgt werden.
Es wird keine Garantie dafür übernommen, dass die Systemfunktionen den Anforderungen des Nutzers entsprechen oder dass das System fehlerfrei oder ohne Unterbrechung läuft. Aufgrund begrenzter Ressourcen kann die jederzeitige Verfügbarkeit der Dienstleistungen sowie die Integrität und die Vertraulichkeit der Daten nicht garantiert werden. Die Nutzer haben von ihren Daten deswegen ggf. Sicherheitskopien auf externen Datenträgern anzufertigen.
Die Schule haftet als Systembetreiber nur, soweit ihr ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten zur Last fällt. In allen anderen Fällen wird eine Haftung ausgeschlossen.
Die Schule kann diese Nutzungsordnung jederzeit ganz oder teilweise ändern. Über Änderungen wird durch Aushang in der Schule und Veröffentlichung auf der Homepage informiert. Die Änderungen gelten grundsätzlich als genehmigt, wenn der jeweilige Nutzer die IT-Infrastruktur nach Inkrafttreten der Änderungen weiter nutzt. Werden durch die Änderungen Datenschutzrechte oder persönliche Rechte der Nutzer in erheblichem Maße betroffen, wird erneut die schriftliche Anerkennung der geänderten Nutzungsbedingungen eingeholt.
Den Support für die IT-Infrastruktur leisten das IT-Team des Albertus-Magnus-Gymnasiums (nur First-Level-Support) und der städtische Dienstleister Netcologne. Bitte melden Sie Probleme mit der IT-Infrastruktur per Email an das entsprechende IT-Team der Schule: IT-support@amg-bensberg.de

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