AMG Schutzkonzept

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Vorwort

Liebe Leser:innen,

unsere Schule soll ein sicherer Ort sein – ein Ort, an dem sich Kinder und Jugendliche frei entfalten, ohne Angst vor Grenzverletzungen oder Übergriffen. Ihr Wohl und ihr Schutz stehen für uns an erster Stelle. Deshalb übernehmen wir Verantwortung und setzen uns aktiv für die Prävention von sexualisierter Gewalt ein.

Prävention bedeutet für uns mehr als Regeln und Maßnahmen. Es geht um eine Haltung, die Achtsamkeit, Respekt und Verantwortung in den Mittelpunkt stellt. Wir wollen eine Schulkultur schaffen, in der sich alle geschätzt und geschützt fühlen. Dazu gehört, dass wir Grenzverletzungen nicht ignorieren, sondern hinschauen, hinhören und handeln.

Unser Schutzkonzept ruht auf mehreren Säulen:

  • Klare Regeln und Strukturen, die einen respektvollen Umgang und Schutz gewährleisten.
  • Sorgfältige Personalauswahl, damit nur geeignete Personen mit Kindern und Jugendlichen arbeiten.
  • Fortbildungen und Sensibilisierung, damit alle Beteiligten Risiken erkennen und handeln können.
  • Vertrauensvolle Ansprechstellen, an die sich Schüler:innen, Eltern und Mitarbeitende wenden können.
  • Zusammenarbeit mit Fachstellen, um professionelle Unterstützung sicherzustellen.

Dieses Schutzkonzept ist ein Versprechen an die Kinder und Jugendlichen unserer Schule: Wir nehmen unsere Verantwortung ernst. Gemeinsam setzen wir ein Zeichen für Sicherheit, Respekt und eine Kultur des Hinsehens.

Bergisch Gladbach, den 22.02.2025

Rolf Faymonville
Schulleiter

Personalmanagement

Wir als Schule setzen hohe Standards für den Schutz von Kindern und Jugendlichen. Ein zentraler Aspekt ist die sorgfältige Personalauswahl, die sowohl die persönliche Eignung als auch präventive Maßnahmen in den Bewerbungsprozess integriert. Somit soll bereits vor der Einstellung offenkundig werden: wir sind gemeinsam stark und haben klare Vorgehensweisen für den Umgang mit potentiellen Gefährdungen, um einen sicheren Ort für alle am Schulleben Beteiligten zu schaffen.

Persönliche Eignung der Mitarbeiter:innen

Neben der fachlichen Qualifikation ist auch die persönliche Eignung entscheidend. Das Thema „Prävention von sexualisierter Gewalt an Schulen“ wird gezielt im Bewerbungsgespräch thematisiert. Bewerber:innen erhalten vorab das Institutionelle Schutzkonzept, um sich mit den Maßnahmen auseinandersetzen zu können. Im Gespräch soll die Grundhaltung unsere Schule zur Thematik zum Vorschein kommen. Nach der Einstellung sorgt die Schulleitung gemeinsam mit der Präventionsfachkraft für eine umfassende Einarbeitung in die schulischen Präventionsmaßnahmen.

Erweitertes Führungszeugnis

Voraussetzung für eine Einstellung in den Schuldienst ist die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses (eFZ). Dieses wird auf Einträge zu Delikten gegen die sexuelle Selbstbestimmung geprüft. Liegen keine Ausschlussgründe vor, wird eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ausgestellt und der Personalakte beigefügt. Das eFZ selbst wird vernichtet. Begleitungen von Schulfahrten, die kein schulisches Personal sind, benötigen ein eFZ. Externe Kooperationspartner, die Veranstaltungen an unserer Schule durchführen, werden von uns auf das Schutzkonzept hingewiesen. Bei einschlägigen Eintragungen ist eine Beschäftigung oder Zusammenarbeit ausgeschlossen.

Selbstauskunftserklärung

Ergänzend zum eFZ kann eine Selbstauskunftserklärung unterschrieben werden. Darin versichern sie, nicht wegen einer Straftat gegen die sexuelle Selbstbestimmung verurteilt worden zu sein bzw. kein Ermittlungsverfahren bzw. Voruntersuchungsverfahren gegen sie eingeleitet worden ist, welches im eFZ noch nicht verzeichnet wäre. Zudem verpflichten sie sich, den Schul- und Anstellungsträger über einleitende Ermittlungsverfahren umgehend zu informieren. Diese Erklärung wird in der Personalakte hinterlegt.

Aus- und Fortbildung

Regelmäßige Fortbildungen zum Thema Prävention von sexualisierter Gewalt sind für alle Mitarbeitenden verpflichtend. Aufbauend auf einer obligatorischen Präventionsschulung, die grundlegendes Basiswissen (u. a. Täterstrategien, Symptome und Signale von Opfern sexueller Gewalt, Folgen sexueller Gewalt, Nähe und Distanz) vermittelt, sind alle 5 Jahre das Wahrnehmen von Vertiefungsschulungen verbindlich, um die Nachhaltigkeit sicherzustellen und es zum integralen Bestandteil der pädagogischen Arbeit werden zu lassen. Die erforderlichen Schulungsbedarfe werden regelmäßig – einmal pro Schuljahr – durch die Präventionsfachkraft erhoben. Ziel ist es, die Mitarbeitenden zu befähigen, mögliche Hinweise auf sexuellen Missbrauch zu erkennen und angemessen darauf zu reagieren. Darüber hinaus sollen die Schulungen auch dazu anleiten, dieses Thema in der Zusammenarbeit mit Eltern und Angehörigen anzusprechen. Denn im Rahmen der Erziehungspartnerschaft zwischen Schule und Elternhaus ist es wichtig, gemeinsam an der Prävention von sexuellem Missbrauch zu arbeiten und alle Beteiligten gut zu informieren.

Verhaltenskodex

Der Verhaltenskodex dient allen an der Schule Beschäftigten sowie den Schüler:innen als verbindlicher Orientierungs- und Handlungsrahmen für den grenzwahrenden und respektvollen Umgang miteinander. Ziel ist, alle am Schulleben Beteiligten vor sexistischen, diskriminierenden und gewaltvollen körperlichen Übergriffen zu schützen sowie alle für den Umgang mit ihren Gefühlen und persönlichen Grenzen zu sensibilisieren.

Das Wissen um eigene Körperrechte, die Achtung der individuellen Sexualität und die Reflexion über Rollenbilder sollte über den konkreten Unterrichtsstoff hinaus im täglichen Miteinander erlernbar und erfahrbar sein. Wir sind uns dessen bewusst, dass dies ein vorbildhaftes Verhalten aller in der Schule Tätigen erfordert.

Beachtung der Privat- und Intimsphäre

Der Schutz der Privat- und Intimsphäre ist ein hohes Gut, das es zu wahren gilt. Klare Verhaltensregeln helfen, um die individuelle Intimsphäre der Kinder und Jugendlichen zu achten und zu schützen.

  • Ich respektiere individuelle Grenzen und Bedürfnisse wie kulturelle Besonderheiten und Geschlechtsidentität.
  • Ich achte verbalisierte Grenzen, benenne klar eigene Grenzen und thematisiere Grenzverletzungen.
  • Besonders in Einzelgesprächen, -übungen und -unterricht, achte ich in besonderer Weise die Sensibilitätsmomente dieser Situationen. Einzelgespräche werde ich in der Regel in einsehbaren Räumen und/oder mit geöffneter Tür führen.
  • Ich betrete Toiletten, Umkleiden und Schlafräume nicht unangekündigt und nur im Rahmen meiner Aufsichtspflicht.
  • Bei Übernachtungen im Rahmen von Ausflügen oder Fahrten übernachten Lehrende und Lernende in getrennten Räumen.
  • Ich gebe persönliche, vertrauliche und anvertraute Informationen nicht an Dritte weiter. Ausnahmen sind hier nur ein begründetes, dienstliches Interesse sowie Informationen, die das Kindeswohl gefährden.
  • Ich gehe keine sexualisierte Handlung mit Schutzbefohlenen ein.

Angemessenheit von Körperkontakt

Körperliche Berührungen sind in der Zusammenarbeit mit Menschen nicht grundsätzlich auszuschließen.

  • Ich bin achtsam für die jeweilige individuelle Situation meines Gegenübers und unterstütze primär verbal.
  • Sollte ein Schüler/eine Schülerin in einer besonderen Situation (z.B. Verletzung, Heimweh, Trauer) oder entwicklungsbedingt körperlichen Kontakt suchen, handle ich dem Wohl des Kindes bzw. der/des Jugendlichen gemäß. Dabei frage ich sensibel nach, achte auf verantwortungsvolle Grenzwahrung und persönliche Integrität, und ich thematisiere das Zulassen von körperlicher Nähe als außergewöhnlich und situationsbedingt.

Sprache und Wortwahl

Eine von Anerkennung und Respekt geprägte Sprache und Wortwahl kann dazu beitragen, Menschen in ihrem Selbstbewusstsein zu stärken und ihre Selbstwirksamkeitserwartung zu erhöhen. Demgegenüber führt eine abwertende Wortwahl zu Irritation, Verunsicherung, Demütigung oder Verletzung.

  • Ich verwende eine anerkennende und wertschätzende Sprache, die auf Alter und Bedürfnisse der Schülerinnen und Schüler abgestimmt ist.
  • Bei diskriminierendem, sexistischen, rassistischem oder gewaltvollem Sprachverhalten beziehe ich aktiv Stellung und trete für nachhaltige Konsequenzen ein.
  • Im Unterricht unterbinde ich beleidigende, sexualisierte, bloßstellende und gewaltverherrlichende Sprache.
  • Ich spreche die Schüler/innen mit ihrem Vornamen an. Kosenamen und/oder Verniedlichungen, die eine unangemessene persönliche Nähe herstellen, unterlasse ich. Abkürzungen von Vornamen nutze ich nach vorheriger Absprache mit den Kindern oder Jugendlichen.
  • Ich formuliere gendersensibel.
  • Ich berücksichtige bei verbalen und nonverbalen Interaktionen kulturelle und biografische Hintergründe und passe sie der jeweiligen Rolle oder Zielgruppe an.
  • Ich fördere eine respektvolle Kommunikation über Nicht-Anwesende.

Kleidung

Kleidung ist nicht nur Ausdruck von Persönlichkeit und Geschmack, sondern es sollte auch sichergestellt werden, dass die Kleidung der Mitarbeitenden zu einem positiven, professionellen und respektvollen Arbeitsumfeld beiträgt.

  • Bei Arbeitsantritt achte ich darauf, dass meine Kleidung, inklusive Schuhwerk, mich nicht in der Ausübung meiner Tätigkeit hindert.
  • Ich trage keine Kleidung mit gewaltverherrlichenden, sexualisierenden und diskriminierenden Botschaften (Symbole & Schrift).
  • Ich reflektiere die mögliche Wirkung meiner Kleidung.

Fotos, Medien, soziale Netzwerke und Messenger

Die Nutzung von Medien und sozialen Netzwerken sind aus der Welt von Kindern und Jugendlichen nicht mehr wegzudenken. Auch in diesem Bereich gilt es deshalb Grenzen der Kinder und Jugendlichen sowie den Jugendschutz zu achten.

  • Kinder und Jugendliche darf ich – auch bei vorliegendem Einverständnis der gesetzlichen Vertreterinnen und Vertreter – nur mit eigenem Einverständnis fotografieren, filmen oder aufnehmen (Ton).
  • Kinder und Jugendliche fotografiere oder filme ich weder unbekleidet noch in anzüglichen Posen.
  • Ich pflege keinen Kontakt mit Kindern und Jugendlichen sowie deren Angehörigen über soziale Netzwerke oder Messenger (WhatsApp, Instagram, TikTok etc). Zur professionellen Kommunikation werden eingeführte Dienste, Teams oder E-Mail, genutzt. Lehrkräfte, die auch als Eltern in der Schulumgebung aktiv sind, sorgen für eine transparente Trennung von dienstlicher und privater Kommunikation.
  • Die Kommunikation über andere als von der Schule bereit gestellte Plattformen ist nur zulässig, wenn sie über einen klar umgrenzten Zeitraum (z.B. Klassenfahrt) genutzt werden und Anlass und Zeitraum im Klassenbuch bzw. Kursheft dokumentiert werden. Hierbei sind die geltenden Altersbeschränkungen zu beachten.
  • Bei der Auswahl von Filmen, Fotos, Spielen und Materialien halte ich die Auflagen des Jugendschutzes und der freiwilligen Altersbeschränkung (FSK) ein.
  • Die Nutzung und der Einsatz von pornografischen Filmen, Bildern, Computerspielen und Druckmaterial sind untersagt.

Umgang mit Geschenken

Geschenke dürfen von Mitgliedern der Schulgemeinschaft nicht genutzt werden, um den Beziehungsaufbau zu individuellen Schüler:innen zu unterstützen. Daher ist die Annahme und Gabe von individuellen Geschenken grundsätzlich nicht erlaubt. Alle am Schulleben Beteiligten gehen auch sehr sensibel mit der Annahme von Geschenken von Schüler:innen um, die nur eine ideellen Wert haben (z. B. ein selbst gemaltes Bild), um den Eindruck von Bevorzugung zu vermeiden.

Gemeinsam auf die Einhaltung achten

Verhaltensregeln müssen erprobt und mit Leben gefüllt werden. Dies ist im Alltag nicht immer leicht. Alle Lehrkräfte sollten sich die Zeit nehmen, miteinander zu sprechen und sich gegenseitig auf die vereinbarten Regeln aufmerksam machen. Voraussetzung für ein gelingendes Gespräch ist die Bereitschaft, die Bedürfnisse und Sichtweisen aller Mitglieder der Schulgemeinschaft ernst zu nehmen. Hinweise auf nicht angemessenes Verhalten sind erwünscht und werden toleriert. Alle am Schulleben Beteiligten bemühen sich, jede Form persönlicher Grenzverletzung bewusst wahrzunehmen und angemessen zu reagieren, um Grenzüberschreitungen zu unterbinden bzw. zu verhindern.

Maßnahmen zur Stärkung von Minderjährigen

Pädagogische Prävention an Schulen verfolgt zwei zentrale Ziele: Zum einen sollen Schüler:innen durch eine präventive Haltung im schulischen Alltag geschützt werden. Zum anderen geht es darum, sie durch Wissen zu stärken – insbesondere durch Aufklärung über sexuelle Gewalt.

Da viele Kinder und Jugendliche von sexualisierter Gewalt bedroht oder betroffen sind, ist es entscheidend, dass sie bereits früh altersgerechte Informationen erhalten. Dieses Wissen hilft ihnen, sich besser zu schützen und im Bedarfsfall Hilfe in Anspruch zu nehmen. Nur wer versteht, was sexueller Missbrauch bedeutet, kann grenzüberschreitendes Verhalten richtig einordnen und entsprechend reagieren. Ebenso kann nur ein Jugendlicher, der Täterstrategien in digitalen Medien kennt, diese rechtzeitig erkennen.

Informierende und sensibilisierende Elternarbeit

Im Rahmen der Erziehungspartnerschaft zwischen Schule und Elternhaus wird das Thema Prävention sexualisierter Gewalt aktiv in die Elternarbeit eingebunden. Ziel ist es, Eltern bzw. Erziehungsberechtigte zu informieren, zu sensibilisieren und gemeinsam Verantwortung für den Schutz der Kinder zu übernehmen.

Verbindliche Präventionsmaßnahmen

Zur Stärkung der Schüler:innen im Umgang mit sexualisierter Gewalt finden verschiedene Formen der Primärprävention statt – z. B. von Informationsbroschüren und Podiumsdiskussionen bis hin zu Projektangeboten durch externe Fachstellen in unterschiedlichen Jahrgangsstufen.

Sicherer Umgang mit digitalen Medien

Der Schutz der Lernenden erstreckt sich auch auf digitale Räume. Daher werden im Schulprogramm verbindlich Angebote zur Medienkompetenz und zur Prävention von Gewalt im Internet integriert.

Beratung, Beschwerde und Intervention

Beratung

Unsere Schule informiert sich in regelmäßigen Abständen über die örtlichen Beratungsstellen und Hilfsangeboten und kooperiert mit ihnen. Eine zentrale Rolle spielen dabei die Beratungslehrkräfte sowie die Präventionsfachkraft der Schule. Darüber hinaus sind Ansprechpartner:innen des Jugendamtes und Kinderschutzfachkräfte bekannt und werden bei Bedarf einbezogen.

Beschwerde

Konflikte, Missverständnisse und unterschiedliche Meinungen lassen sich im schulischen Alltag nicht immer vermeiden. Beschwerden verstehen wir als Ausdruck von Vertrauen und Mut und werden grundsätzlich Chance für eine Verbesserung gesehen. Beschwerden und Hinweise von Kindern, Jugendlichen oder schutzbefohlenen Erwachsenen werden grundsätzlich ernst genommen. So soll deutlich werden, dass sie sich auch bei sexualisierter Gewalt etc. hilfesuchend an die Ansprechpartner wenden können. Hinweise über Regelverstöße werden geprüft und gegebenenfalls konsequent sanktioniert. Jemand, der eine Beschwerde äußert, bekommt – sofern die Beschwerde nicht anonym geäußert wird – die Rückmeldung, dass der Beschwerde nachgegangen wird. Zeigt sich, dass jemand zu Unrecht verdächtigt wurde, werden wir mit der betroffenen Person umgehend individuelle Wege der Rehabilitation beschreiten.

Intervention

Bei einem einem begründeten Verdacht auf (sexuelle) Grenzverletzungen bzw. übergriffiges Verhalten oder Missbrauch gehen wir mit diesem sachlich, transparent und verbindlich um. Ein klar definierter Instanzenweg unterstützt eine faire und effiziente Klärung von Anliegen und entlastet alle Beteiligten. Entsprechend verfügt unsere Schule über einen konkreten Verfahrensablauf. Dabei wird unterschieden, ob es sich um interne schulische Kontexte, externe Fälle im sozialen Nahfeld oder um Übergriffe unter Minderjährigen handelt. In allen Fällen sollen Opfer geschützt und Täter an weiteren Übergriffen gehindert werden.

Qualitätsmanagement

Die Verankerung des Themas Prävention im schulischen Alltag ist ein wesentlicher Bestandteil des Qualitätsmanagement. Der Themenbereich wird mindestens einmal jährlich in der Lehrerkonferenz sowie in Schulkonferenz behandelt; an letzterer nimmt die Präventionsfachkraft teil. Im Bedarfsfall, spätestens alle 5 Jahre findet eine Überprüfung des Schutzkonzepts statt.

Präventionsfachkraft

An unserer Schule sind eine Lehrerin und ein Lehrer als Präventionsfachkraft benannt, an die sich Betroffene wenden können. Die Aufgaben der Präventionsfachkraft umfassen folgende Tätigkeiten:

  • Schulische Ansprechperson für Mitarbeitende sowie ehrenamtlich Tätige bei allen Fragen zur Prävention gegen sexualisierte Gewalt
  • Risikoanalyse als erster Schritt für die Implementierung institutioneller Maßnahmen zur Prävention von sexualisierter Gewalt
  • Mitarbeit am Institutionellen Schutzkonzept der Schule zur Prävention
  • Beratung bei Planung, Organisation und Durchführung von Präventionsprojekten
  • Vernetzung mit externen Fach- und Beratungsorganisationen und -personen
  • Information über Verfahrenswege und Umgang mit Verdachtsmeldungen

Zur Qualitätssicherung nimmt die Präventionsfachkraft jährlich an einer Qualifizierungs-/Fortbildungsmaßnahme teil.

Nachhaltige Aufarbeitung

Im Interventionsfall erfolgt neben einer nachhaltigen Begleitung der Betroffenen auch eine nachhaltige Aufarbeitung durch das KIT, der Präventionsfachkraft und der Schulleitung, um Sicherheitslücken des Schutzkonzeptes zu schließen.

Anhang

Verfahrensablauf bei Vermutung oder Kenntnis über sexualisierte Gewalt an Minderjährigen

Selbstauskunftserklärung

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