Oberstufe – Entschuldigungspraxis
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Entschuldigungspraxis am AMG
gültig ab 29.03.2004, ergänzt ab Oktober 2008
I Erkrankungen in der Schulzeit
Die Entschuldigungen sind den jeweiligen Stufenleitern vorzulegen!
- Am 2. Schultag der Erkrankung muss die Schule benachrichtigt werden.
- Spätestens 3 Schultage nach Genesung:
⁃ Die Entschuldigungskarte bitte ausfüllen und – falls noch nicht volljährig – von den Eltern unterschreiben lassen.
⁃ Bei Wiederbeginn des Unterrichtsbesuchs den Grund des Fehlens schriftlich mitteilen (siehe „Formulare“) und mit der Karte den Stufenleitern vorlegen.
⁃ anschließend die Karte den Fachlehrern zum Abzeichnen vorlegen.
Bitte die Karte sorgfältig aufbewahren, denn sie ist der Nachweis, dass das Unterrichtsversäumnis entschuldigt ist. - Die unentschuldigten Fehlstunden wirken sich negativ auf die Bewertung der Sonstigen Mitarbeit aus. Zudem riskiert man, dass der Kurs nicht angerechnet wird.
II Erkrankungen am Tag vor oder nach den Ferien
- In diesem Fall muss eine Arztbescheinigung vorgelegt werden.
III Beurlaubungen
- Beurlaubungen sind grundsätzlich nur möglich, wenn sie vor dem betreffenden Termin beantragt werden! (möglicher Umfang: bis zu maximal 2 Tagen im Halbjahr). Nachträglich eingereichte Anträge werden grundsätzlich nicht anerkannt.
- Die Gründe sind zu nennen; die Stufenleiter entscheiden dann über die Beurlaubung.
Zu diesen Gründen gehören: Führerscheinprüfung (auf keinen Fall Fahrstunden), Einstellungstests, Musterung, Begräbnis von nahen Verwandten, wichtige Familienfeiern.
„Familienangelegenheiten“ wird in dieser Form weder als Entschuldigungs- noch als Beurlaubungsgrund akzeptiert. - Beurlaubungen für die Tage vor oder nach den Ferien gibt es im Normalfall nicht. Im Einzelfall muss 6 Wochen vorher ein Antrag an Frau Sanio gestellt werden.
- Anträge auf Beurlaubung, durch die man eine Klausur versäumen würde, werden grundsätzlich nicht genehmigt. In begründeten Einzelfällen kann von dieser Regel abgewichen werden. Die Antrage müssen Herrn Rubruck vorgelegt werden.
IV Fehlen bei Klausuren
- Versäumt man eine Klausur, so meldet man sich innerhalb von 2 Schultagen nach Genesung mit einem Krankheitsnachweis (z.B. Arztbescheinigung) bei Herrn Rubruck. Dann erhält man die Zulassung zur Nachschreibeklausur.
- Im Zweifelsfall muss eine ärztliche Bescheinigung vorgelegt werden.
- Überschreitet man diese 2-Tagesfrist, darf die Klausur in der Regel nicht nachgeschrieben werden.
- Ist der Klausurtag der erste Krankheitstag, so ruft man zusätzlich am Morgen vor der Klausur im Sekretariat an (fon: 02204-53241, fax: 02204-53341).
- Herr Rubruck informiert die Kollegen über die zur Nachklausur zugelassenen Schüler.
- Samstag ist grundsätzlich einer der Nachschreibetage.
Die Fehlstunden werden auf den Zeugnissen und Laufbahnbescheinigungen ausgewiesen.
V Entschuldigungsverfahren bei Sportunfähigkeit
Wer den Unterricht des Vormittags besuchen kann, muss im Regelfall auch während des Sportunterrichts am Nachmittag anwesend sein.
Eine Befreiung kann nur der Sportlehrer aussprechen.
Nehmen Sie bitte daher in einem solchen Fall vorher mit Ihrem Sportlehrer Kontakt auf und klären Sie, ob Sie anwesend sein müssen.
VI Entschuldigungsverfahren bei Fehlen wegen Klausurteilnahme in einem anderen Fach
Ab sofort wird das Fehlen im Unterricht wegen Teilnahme an einer Klausur in einem anderen Fach direkt bei den Fachlehrern entschuldigt, deren Unterricht man versäumt hat. Der Weg über den Stufenleiter ist in diesem Fall nicht mehr nötig. In allen anderen Fällen bleibt die Entschuldigungsregelung unverändert.
Auf den §47 des Schulgesetzes wird hingewiesen.
Jeder Schüler hat die Pflicht, sich durch regelmäßiges Studium der Aushänge des Informationskastens der eigenen Stufe zu informieren!
Unwissenheit schützt nicht vor den Konsequenzen des eigenen Verhaltens.
Bensberg, Oktober 2008
Rub

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