Hausordnung

Hausordnung
Alle Angaben sind ohne Gewähr. Stand: Oktober 2007.

  1. Der Unterricht beginnt um 7.50 Uhr. Um 7.35 Uhr werden die Unterrichtstrakte geöffnet.
    Im Haus darf aus Sicherheitsgründen nicht gerannt werden.
  2. Während der Unterrichtszeit (1.-7. Stunde) darf sich niemand in den Fluren vor den Unterrichtsräumen aufhalten. Spiele auf dem Schulhof können während der Unterrichtszeit wegen der Lärmbelästigung untersagt werden.
  3. Spätestens beim zweiten Gong befinden sich alle Schüler im Klassenraum bzw. vor dem Fachraum, auch wenn der Lehrer noch nicht anwesend sein sollte. Ist fünf Minuten später noch kein Lehrer anwesend, geht der Klassensprecher zum Sekretariat und fragt nach der Vertretung.
    Schüler, die erst später mit dem Unterricht beginnen, warten im Aufenthaltsraum oder der Bibliothek, nicht in den Gängen oder Klassen.
  4. Die Schüler verlassen bei Beginn der großen Pausen die Unterrichtsräume und gehen in den Pausebereich (Hof, Cafeteria, Sportplatz, Atrium, Aufenthaltsraum).
    Klassen und Fachräume werden von den Lehrern, die die 2. bzw. 4. Stunde unterrichten, abgeschlossen.
    Regenpausen werden per Durchsage oder über die Informationsbildschirme bekannt gemacht.
    Ballspiele sind während der großen Pausen nur auf dem Sportplatz und der angrenzenden Freifläche gestattet. Das Werfen mit Schneebällen ist absolut verboten!
    Schüler, die den Unterrichtsraum wechseln, legen vor Beginn der Pausen ihre Taschen vor dem nächsten Unterrichtraum ab und verlassen zügig das Gebäude.
    Die Bibliothek ist ein Ort der Ruhe.
  5. Rauchen ist auf dem Schulgelände grundsätzlich verboten.
  6. Während der Unterrichtszeit ist das Verlassen des Schulgeländes für Schüler der Sekundarstufe I verboten.
    Telefonieren aus der Telefonzelle vor der Schule ist in den großen Pausen nach Abmeldung bei einem Lehrer oder im Sekretariat möglich.
  7. Umgang mit Mobiltelefonen, Videoaufnahmegeräten, Fotoapparaten und Audioabspielgeräten im schulischen Alltag
    - Die Schule schließt jegliche Haftung für Verlust oder Sachschäden an unterrichtsfremden Geräten sowie eventuelle Folgeschäden aus. Davon ausgenommen ist die Verwahrung von Wertgegenständen in dafür vorgesehenen Stahlschränken in den Sportumkleiden.
    - Unter den Begriff “Elektronische Medien” fallen im folgenden Mobiltelefone, Kameras für Videofilme und Stillphotos, alle Arten von Audiogeräten (z.B. iPOD, MP3-Player, PODcasting, etc.).
    - Elektronische Medien müssen beim Betreten der Schule ausgeschaltet werden (kein Standby, Stummschaltung o.ä.). Das sichtbare Tragen sowie jegliche Nutzung – unabhängig von der Art der Funktion – ohne vorherige ausdrückliche Genehmigung durch eine Lehrkraft ist verboten und führt zum Einzug des Gerätes für die Dauer von 2 bis 7 Tagen. Bei nicht volljährigen Schülerinnen und Schülern erfolgt die Rückgabe ausschließlich an die Erziehungsberechtigten.
    - Vor Leistungsüberprüfungen werden elektronische Medien im Raum zentral abgelegt. Die Missachtung dieser Regel gilt als Täuschungsversuch.
    - Werden auf elektronischen Medien Daten pornografischen Inhalts oder Formen der Gewalt gespeichert oder transportiert und im schulischen Bereich bekannt, zieht dies neben einer Anzeige auch eine Schulordnungsmaßnahme nach sich.
  8. Das Fahren ist auf dem Schulgelände wegen der damit verbundenen Gefahr verboten. Zweirad-Benutzer steigen vor dem Tor ab.
    Fahrräder werden an den Fahrradständern hinter dem naturwissenschaftlichen Gebäude abgestellt. Kleinkrafträder werden auf den Plätzen bei den Fahrradständern, jedoch ausschließlich in dem markierten Bereich, abgestellt.
    Das Abstellen von Zweirädern vor dem Haupteingang ist nicht zulässig.
  9. Nach jeder Unterrichtsstunde wird der Müll aus den Tischablagen und vom Boden entfernt. Nach der 6. bzw. 7. Stunde sind die Stühle hochzustellen.
  10. Alle am Schulleben Beteiligten werden aufgefordert, sich energie- und umweltbewusst zu verhalten (z.B. Mülltrennung, sinnvolles Lüften, Türen und Fenster geschlossen halten, Licht abschalten).
  11. Schulfremde Personen dürfen sich während der Unterrichtszeit nur mit schriftlicher Genehmigung des Schulleiters auf dem Schulgelände aufhalten.

Alle Nutzer der Mensa haben die Pflicht, zu einer angenehmen Atmosphäre beizutragen

Deshalb verpflichten sich die Nutzer, sich an folgende Regeln zu halten:

  • Die Mensa wird am Eingang am Terminal betreten und über die Außentreppe verlassen
  • Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I bringen ihre Schultaschen vorher zum Unterrichtsraum der 7. Stunde
  • Die aufsichtsführenden Lehrerinnen und Lehrer und das Mensapersonal sind weisungsberechtigt
  • Möglichst ruhig in der Schlange warten
  • Sich geordnet und diszipliniert bei der Essensausgabe verhalten (nicht rennen, schubsen und drängeln)
  • Leise miteinander reden
  • Dem Mensa- und Küchenpersonal respektvoll begegnen
  • Kleine Portionen nehmen und später nach nehmen
  • Nicht mit dem Essen spielen
  • Nicht mehr als zwei Teller auf dem Tablett stapeln
  • Das Geschirr ist wegzuräumen und der Tisch sauber zu hinterlassen
  • Elektronische Geräte sind auch in der Mensa nicht erlaubt
  • Bei hohem Andrang verlassen Schülerinnen und Schüler, die ihr Essen beendet haben, zügig die Mensa.
  • Außerhalb des Schulgeländes käuflich erworbenes Essen wird nicht in der Mensa verzehrt.

Alle Angaben sind ohne Gewähr.

gez. Die Hausordnungsgruppe, Stand: 07.09.2011


Brandschutz
Alle Angaben sind ohne Gewähr. Stand: 15. Juni 1983

  1. Verhalten bei Alarm (Empfehlungen der Feuerwehr)
    1. Bei Alarm ist streng auf Ruhe und Ordnung innerhalb des Schulgeländes zu achten. Jede Überstürzung bringt weitere Gefahren und ist daher zu vermeiden. Die größte Gefahr ist die Panik.
    2. Jeder Lehrer sammelt und ordnet die Schüler der unterrichteten Klasse und führt sie geschlossen aus dem Klassenzimmer zur Sammelstelle. Von den festgelegten Fluchtwegen ist der gefahrenlosere zu wählen.
    3. Gaderobe und Schulmappen sind bei dringender Gefahr an ihren Aufbewahrungsorten zu lassen.
    4. Der Lehrer verlässt als letzter den Klassenraum und schließt zur Verhinderug der Brandübertragung die Tür.
    5. Der Lehrer hat sich zu vergewissern, dass kein Kind in Nebenräumen oder auf dem Fluchtwege zurückbleibt. An der Sammelstelle hat er die Vollständigkeit seiner Schüler nochmals zu kontrollieren.
    6. Falls erforderlich, ist beim Ertönen des Alarmzeichens das elektrische Licht auf den Fluren einzuschalten.
  2. Verhalten bei Gefahr (Empfehlungen der Feuerwehr)
    1. In verqualmten Räumen und Fluren sich in gebückter Haltung bewegen, erforderlichenfalls kriechen, da über dem Fußboden der Rauch weniger dicht ist!
    2. Nicht aus hochgelegenen Fenstern springen ohne Aufforderung durch die Rettungsmannschaften.
    3. Brennende Personen nicht fortlaufen lassen, sondern das Feuer mit Hilfe von Decken, Mänteln und dergleichen sowie durch Herumwälzen auf dem Boden ersticken!
  3. Räumung des Gebäudes bei Alarm (Probealarm)
    1. Die Klasse verlässt unter Begleitung des Lehrers geschlossen den Unterrichtsraum und begibt sich auf dem ersten – im Plan ausgewiesenen – Fluchtweg zur Sammelstelle. Festgestellte Haustürflügel werden vom ersten Fliehenden geöffnet.
      Der Lehrer lässt die Fenster schließen, verlässt als letzter mit dem Klassenbuch (Kursheft) den Raum und schließt die Tür.
      Bei Ertönung des Entwarnungszeichens gehen alle wieder in ihre Unterrichtsräume zurück.
    2. Vorsorgliche Maßnahmen:
      Die Tische müssen so stehen, dass sie die Durchgänge nicht verstellen.
    3. Fluchtwege:
      1. Der nächste Weg zur Sammelstelle durch die Türen, (s. Skizze)
      2. Alternative bei akuter Gefahr: der nächste, nicht durch Qualm oder Brand versperrte Weg ins Freie.